Abwendbar gefährlicher Verlauf
Aus Lehre in der Allgemeinmedizin
Das abwartende Offenhalten setzt voraus, dass ein als »abwendbar gefährlicher Verlauf« bezeichnetes Krankheitsgeschehen mit einer der jeweiligen Situation angepassten Sicherheit ausgeschlossen werden kann. D. h. wenn der Hausarzt in einer Situation mit (akuten) Beschwerden eines Patienten auch nicht weiß, beziehungsweise nicht wissen kann, was der Patient definitiv hat, so muss er sich hinreichend sicher sein, dass keine potenziell gefährliche Erkrankung vorliegt, die nur bei umgehendem Handeln abgewendet oder gut versorgt werden könnte. Dies beinhaltet, dass mit dem Patienten eine verbindliche zeitliche Absprache für eine Wiedervorstellung getroffen werden muss, falls keine Besserung eintreten sollte.
