Abwartendes Offenhalten

Aus Lehre in der Allgemeinmedizin
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Der Hausarzt kann häufig keine endgültige Diagnose stellen, sondern wird stattdessen Symptome, Symptomgruppen oder Krankheitsbilder in einem medizinischen Problembereich beschreiben. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass viele Beschwerden ohne weiteres Zutun rasch wieder abklingen. Aber selbst in den Fällen, in denen eindeutige Symptome über einen längeren Zeitraum hin vorliegen, können trotz intensiver Abklärung oftmals keine eindeutigen Diagnosen gesichert werden. Typische Beispiele für solche Symptome sind Schwindel, abdominelle Beschwerden oder auch chronisch rezidivierende Rückenschmerzen. Grundsätzlich ist in der allgemeinmedizinischen Versorgung dem Prinzip zu folgen, dass Diagnostik nur dann berechtigt ist, wenn aus ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit therapeutische Konsequenzen erfolgen. Hieraus leitet sich ab, dass auch ohne endgültige Diagnose abgewartet und bewusst auf weiterführende Diagnostik verzichtet werden kann.